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Antrag von Bündnis 90/Die Grünen

L821n: Grüne fordern wegen Befangenheit zweier Stadtverordneten Wiederholung der Abstimmung im Stadtrat

08.11.18 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schäfer,

die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erhebt Widerspruch gegen das Ergebnis der Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt 10 (Vorlage 11/1328) der Ratssitzung
vom 11. Oktober 2018

und möchte Sie bitten, diesen Punkt erneut auf die Tagesordnung in der Ratssitzung am
22. Nov. 2018 zu nehmen.

Begründung
Wir sind der Überzeugung, dass das Abstimmungsergebnis nicht rechtmäßig zustande gekommen ist; diese Auffassung wird auch von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Münster geteilt.

So gibt es in den §§ 31 und 50 Abs. 6 der Gemeindeordnung des Landes NRW Ausschließungsgründe zum Abstimmungsprocedere:

§ 31 GO NRW:

(1) Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit

1.ihm selbst,

2.einem seiner Angehörigen,

3.einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person

einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.

§ 50 GO NRW

(6) Ein Mitglied, in dessen Person ein Ausschließungsgrund nach § 31 besteht, kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

An der oben genannten Abstimmung nahmen zwei Ratsmitglieder teil, die durch den Bau der L821n direkte, unmittelbare Vorteile haben. Namentlich sind dies die Anwohnerin und Anwohner von Jahnstraße, Stadtverordnete Angelika Lohmann-Begander und der Kampstraße, Stadtverordneter Gerd Miller.

Sie hätten an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen, da sie befangen sind.

Bestärkt werden wir in unserer Haltung durch entsprechende Gerichtsurteile (OVG Münster vom 24.2.1999, 10a NE 40/90 oder OVG Münsters vom 12.März 2003, 7a D 20/02 und weitere).

Wir sind uns dessen bewusst, dass die Stadt Bergkamen nicht „Herr des Verfahrens“ ist, wissen aber auch, dass dieser Ratsbeschluss von außerordentlicher Bedeutung für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist. So können wir annehmen und deuten auch so die Aussagen von Minister Wüst in der Verkehrsausschusssitzung des Landtages am 06.12.2017 so, dass das Land den Bau dieser Straße nie gegen den erklärten Willen der Stadt realisieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Wehmann
Fraktionsvorsitzender

Anmerkung
Das Abstimmungsergebnis zu unserem Antrag in der Ratssitzung am 11.10.18 lautet:
Ja 22, Nein 23



Pressebericht: Auszug aus dem bergkamen-infoblog.de


Die Abstimmung im Stadtrat vom 11. Oktober über die Haltung der Stadt Bergkamen zum Bau der L821n muss möglicher wiederholt werden. Der Grund: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist überzeugt, dass bei mindestens zwei Ratsmitgliedern, Angelika Lohmann-Begander (FDP) und Gerd Miller (CDU), als Anlieger der Jahnstraße in Oberaden und Kampstraße in Weddinghofen, nach der Gemeindeordnung Befangenheitsgründe vorliegen würden. Das hätte dazu führen müssen, dass sich beide weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagordnungspunkt hätten beteiligen dürfen.

Bekanntlich hat sich der Stadtrat am 11. Oktober mir 23 zu 22 Stimmen für den Bau der L821n ausgesprochen.“ Wir sind der Überzeugung, dass das Abstimmungsergebnis nicht rechtmäßig zustande gekommen ist; diese Auffassung wird auch von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Münster geteilt“, betont Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.

Wir sind uns dessen bewusst, dass die Stadt Bergkamen nicht „Herr des Verfahrens“ ist, wissen aber auch, dass dieser Ratsbeschluss von außerordentlicher Bedeutung für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist. So können wir annehmen und deuten auch so die Aussagen von Minister Wüst in der Verkehrsausschusssitzung des Landtages am 06.12.2017 so, dass das Land den Bau dieser Straße nie gegen den erklärten Willen der Stadt realisieren würde“, so Wehmann weiter.

Hier geht es zum Originalartikel von Heino Baues

 

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