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07.03.23 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schäfer,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz nachfolgenden Antrag beraten und beschließen zu lassen.
Antrag
Begründung
Kammmolche und Kreuzkröten zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44
BNatSchG.) und europaweit nach FFH Richtlinie zu den streng geschützten Tierarten.
Aufgrund der Zerstörung des Sommerlebensraums der Kammmolche und der dadurch veränderten Wanderungsbewegung in Richtung K16 sind die Kammmolche beim Queren der Erich-Ollenhauer-Straße erheblich gefährdet.
Im Jahr 2021 wurden bei der Erhebung von planungsrelevanten Amphibien in dem beschrieben Gebiet 425 Kammmolche und 49 Kreuzkröten angetroffen. Zudem wurden weitere Amphibienarten dort ebenfalls vorgefunden; da diese nicht planungsrelevant waren, erfolgte jedoch keine systematische und vollständige Erfassung. Im gleichen Jahr sammelte die Amphibiengruppe weitere 492 Kammmolche; somit kann von einer Population von etwa 1000 Tieren ausgegangen werden.
In diesem Jahr hat die Wanderung der Amphibien bereits begonnen und erste Kammmolche sind bereits überfahren worden.
Die bisher von Straßen.NRW ergriffenen Maßnahmen reichen also in keiner Weise aus, um die Kammmolche bei ihrer Wanderung zu schützen. Die veränderte Wanderungsbewegung und die damit verbundene Gefährdung der Kammmolche ist eindeutig durch den Bau der L821n verursacht, da durch den Bau der Straße der Sommerlebensraum des Kammmolchs zerstört wurde. Es ist daher dringend notwendig, auch von Seiten der Stadt Bergkamen auf Straßen. NRW einzuwirken, um eine schnelle und adäquate Lösung der Problematik zu erreichen. Der Verweis von Straßen. NRW auf die bereits ergriffenen – unzureichenden – Maßnahmen und die beabsichtigte Schaffung eines Ersatzbiotops reichen nicht aus.
Da es sich bei der Erich-Ollenhauer-Straße um eine Kreisstraße handelt, trägt aber auch der Kreis eine Mitverantwortung am Schutz der streng geschützten Tiere. Deshalb sollen auch mit dem Kreis Gespräche über notwendige Schutzmaßnahmen erfolgen.
Einzig dem ehrenamtlichen Engagement der Amphibienschutzgruppe Bergkamen ist es zu verdanken, dass nicht noch mehr der streng geschützten Amphibien überfahren wurden. Die örtliche Amphibienschutzgruppe ist personell jedoch nicht in der Lage, den gesamten Bereich vom Kreisverkehr der L821n/K16 bis zum Wanderparkplatz an der K16 abzudecken.
Dies kann also nicht Lösung sein; vielmehr muss sich auch die Stadt Bergkamen in der Pflicht sehen, einen schnellen und nachhaltigen Schutz der Amphibien auf ihrem Stadtgebiet zu gewährleisten. Ansonsten ist die Kammmolch-Population am Schwanenweiher massiv gefährdet.
Angesichts der begonnen Wanderungszeit ist dringender Handlungsbedarf geboten. In diesem Jahr sind im Februar bereits 90 Kammmolche von der Amphibienschutzgruppe gesammelt worden und die Wanderungszeit beträgt ca. weitere zwei Monate.
Solange von Seiten des Kreises Unna und Straßen.NRW keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Amphibien erfolgen, muss die Stadt die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen. Tempo 30 in diesem Bereich ist für die Amphibien immer noch zu schnell und dient eher dem Schutz der Mitglieder der Amphibienschutzgruppe. Sofern es keine anderen Wege geben sollte, bliebe letztlich auch eine temporäre Sperrung der K 16 in Erwägung zu ziehen. Damit es nicht dazu kommt, könnte das Aufbauen eines Zaunes einschl. „Betreuung“ durch die Stadt
vorübergehend eine adäquate Maßnahme sein, bis Straßen.NRW eine abschließende Lösung gefunden und umgesetzt hat.
Dass in den vergangenen Jahren in diesem Bereich auch Kreuzkröten zu beobachten sind (s. Erhebung aus 2021), lässt darauf schließen, dass das auf der Halde errichtete Ausgleichbiotop seine Funktion nicht erfüllen kann. Ursache hierfür sind vermutlich die trockenen Sommer der letzten Jahre. Prognosen von Klimaforscher*innen gehen von einer Zunahme der Jahre mit geringen Niederschlägen in Deutschland aus. Dies bedeutet, dass auch für die umgesiedelte Kreuzkröten-Population der Lebensraum gefährdet ist.
Hier liegt die Verantwortung bei der Stadt Bergkamen, an geeigneter Stelle ein nachhaltiges Biotop zu schaffen, da die Umsiedlung der Kreuzkröte durch die Realisierung der Wasserstadt Aden notwendig geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grziwotz
Fraktionsvorsitzender
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